Allgemeine Beraterbedingungen:
Beide Parteien sind sich im Klaren, dass die Beratungsangebote keine medizinische Heilbehandlung oder medizinische Therapien sind, auch nicht im Sinne des Heilpraktikergesetzes.
Die Beraterin kann keine Heilversprechen oder Erfolge garantieren.
Die Beratung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Der Erfolg ist stets von der Umsetzung durch den Auftraggeber und weiteren, nicht immer beeinflussbaren, Faktoren abhängig. Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander sind Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Beraterin.
Bei Inanspruchnahme eines Beratungsangebotes erklärt der Auftraggeber, dass das Kind, um welches es geht, regelmäßig vom Kinderarzt untersucht wird. Alle U-Untersuchungen wurden und werden laut Plan durchgeführt und es liegen keine bekannten organischen Beschwerden vor. Jeder Krankheitsverdacht wurde ärztlich ausgeschlossen oder behandelt.
Die Beratung ersetzt keine Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten! Sollte es medizinische Bedenken geben, müssen diese durch entsprechende fachkundige Ansprechpartner: innen (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, psychotherapeutische Psychologen und Psychologinnen, Psychiater usw.) abgeklärt werden. Sollte bei den Eltern oder engen Verwandten/Bezugspersonen des Kindes ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegen und/oder aktuell eine psychische Erkrankung diagnostiziert werden, sollte der Auftraggeber die Beraterin unbedingt vor einem Termin darüber informieren.
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Aufbereitung und Erarbeitung von entscheidungsrelevanten Informationen (Rat und Auskünfte) jeglicher Art, durch die Beraterin an den Auftraggeber ist.
- Vertragsgegenstand; Zielsetzung
Die Beraterin führt mit dem Auftraggeber eine Beratung durch, dass unter anderem folgende Themen beinhalten kann:
jegliche Themen zum Stillen nach Bedarf;
Ganzheitliche und bedürfnisorientierte Schlafberatung in Bezug auf das Schlafverhalten des Kindes/der Kinder des Auftraggebers;
Beikostrelevante Themen;
Mutterschaft, Elternschaft, Umgang mit den eigenen Kindern im Allgemeinen oder in besonderen Situationen, sonstige familienbezogene Themen;
Erziehungsfragen und Fragen, die das alltägliche Leben des Kindes betreffen, wie die Eingewöhnung des Kindes in eine außerfamiliäre Einrichtung (Krippe/Kindergarten/Tagesmutter/Hort/Schule).
Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten Gespräche und Vorabinformationen. Die Beraterin wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offen legen. Zu Beginn des Prozesses werden die Ziele des Auftraggebers mit der Beraterin besprochen und festgehalten.
- Ort und Zeit der Beratertätigkeit
Die Beratung findet in Form von persönlichen Gesprächen oder online per Videotelefonie (z.B. Skype/Zoom) statt.
Beratungstermine werden zwischen den Parteien individuell vorab vereinbart.
- Pflichten des Auftraggebers
Dem Auftraggeber unterliegt zu jeder Zeit die volle Verantwortung und Entscheidungsfreiheit über den Verlauf oder den Abbruch der Beratung. Für den Ablauf der Sitzungen oder sonstigen Maßnahmen bedarf es immer und jederzeit der Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist selbst für eine gesunde und geeignete Umgebung verantwortlich.
- Verschwiegenheit
Die Beraterin verpflichtet sich, über alle ihr zur Kenntnis gelangten persönlichen Angelegenheiten, auch über die Beendigung des Beratungsverhältnisses hinaus, Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren.
Eine Auskunftserteilung kann nur nach vorheriger Genehmigung in Textform (z.B. E-Mail) durch den Auftraggeber erfolgen.
Gesetzliche Auskunfts- und Meldepflichten, zum Beispiel steuerlicher Natur, sind von der Verschwiegenheitsverpflichtung ausgenommen. Der Auftraggeber gestattet der Beraterin die Daten der Sitzungen anonymisiert zu wissenschaftlichen Zwecken (z.B. Fachbücher) zu verwenden.
- Beginn und Beendigung des Beratervertrages
Der Beratervertrag beginnt mit Zusendung der Arbeitsunterlagen und/oder per E-Mail (auch als PDF; dazu zählen: Rechnung und/oder Fragebogen oder Informationsmaterial). Nachdem die allgemeinen Beraterbestimmungen akzeptiert wurden, findet die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins statt.
Der Beratervertrag ist von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit kündbar. Sollte dies aber innerhalb 24h vor Terminbeginn sein, behält die Beraterin sich das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro zu erlassen.
- Dauer der Termine
Die Beraterin bietet neben individuellen Einzelberatungen auch Workshops/ Kurse an.
Die übliche Dauer einer Beratung beträgt 60- 90 Minuten, solange nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Dauer eines Workshops/ eines Kurses können variieren und werden vorab bekannt gegeben.
Termine werden nach Bedarf per E-Mail, über das Website-Kontaktformular oder per WhatsApp, vereinbart.
Der Auftraggeber hat das Recht, vereinbarte Termine bis 24 Stunden im Voraus abzusagen, ohne dass für diese Termine Honorarzahlungen anfallen. Termine einer Einzelberatung, die nach Ablauf dieser Frist seitens des Auftraggebers abgesagt werden, werden mit 50 Euro in Rechnung gestellt.
- Honorar und Zahlungsmodalitäten
Die Beraterin rechnet pro angefangene 15Minuten à 20€ ab. Angefallene Fahrtkosten der Beraterin werden mit 0,80 EUR pro Kilometer Fahrstrecke ab Landsham, Speicherseestraße (kürzeste Strecke) berechnet.
Die Beraterin rechnet die erbrachten Leistungen zum Ende des Beratungsprozesses, spätestens jedoch nach zwei Monaten ab.
- Haftungsbegrenzung
Die Beraterin haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Pflichtverletzung beruhen.
- Schlussbestimmungen
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Beratungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Beratungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Beratungsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.